Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Verein informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir jede Person – gleich ob Mitarbeiter/in, ehemaliger Kollege/in, Angehörige, Kunde, Lieferant oder Dritter – uns Hinweise auf Rechtsverstöße, Verstöße gegen unsere internen Vorgaben sowie Richtlinien, Verstöße gegen die Ethik und Moral sowie sexualisierte Gewalt mitzuteilen. Dies zahlt auf eine positiv gelebte Compliance in unserem Verein ein. Gleichzeitig erfüllt die Einführung einer internen Meldestelle die gesetzlichen Vorgaben des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), welches am 17. Dezember 2023 für uns in Kraft getreten ist.
Unser neues Hinweisgeberschutzsystem ermöglicht es Ihnen, Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten jeglicher Art anonym oder nicht-anonym zu melden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Zur Abgabe von Hinweisen ist jede Person berechtigt. Es ist dabei unerheblich, ob die Person Mitarbeiter/in ist oder war, Geschäftspartner, Angehörige oder Dritter ist.
Hinweise können in einem sicheren Portal, welches vom Internet sowie von jedem Gerät (Handy, PC, Tablet, etc.) aus erreichbar ist, abgegeben werden. Wir versichern Ihnen, dass alle Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie das Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllt werden.
Das Portal erreichen Sie unter:
https://pflege-cuxhaven.hinweisgeberschutzsystem.de
Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder -system können Sie sich gerne an uns wenden.