Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten für Sie bei Inanspruchnahme unserer Leistungen entstehen und welche Zuschüsse davon die Pflegekassen, Krankenkassen oder eventuell der Sozialhilfeträger übernehmen, sprechen Sie uns bitte an. Beachten Sie, dass die durch uns auf Basis einer von der Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung durchgeführten Leistungen für Sie kostenlos sind.
An Sachleistungen gewährt die Pflegekasse laut der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2024 folgende Zuschüsse:
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 bis zu 761 €/Monat
Pflegegrad 3 bis zu 1.432 €/Monat
Pflegegrad 4 bis zu 1.778 €/Monat
Pflegegrad 5 bis zu 2.200 €/Monat
Eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist ebenfalls möglich. Hierzu beraten Sie die Mitarbeiter der Diakonie-/Sozialstation gerne.