Sie schließen mit uns jeweils einen Miet- und einen Betreuungsvertrag ab, die miteinander gekoppelt sind. Diese Verträge beinhalten die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Unsere Betreuungsleistungen beinhalten: Sicherheit durch ein zentrales Hausnotrufsystem bei Tag und Nacht, alle durchgeführten Einsätze bei Tag und Nacht, verschiedene Veranstaltungsangebote, Beratung und Hilfe durch unsere Betreuungsmitarbeiterin uvm. …
Zusätzlich bieten wir unseren Mietern/innen ein verkürztes Sonderkündigungsrecht von einem Monat bei einem erforderlichen Umzug in das Martin-Luther-Haus an.