Liebe Besucherinnen und Besucher des Martin-Luther-Hauses,
am 25.08.2021 ist die überarbeitete Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten in Kraft getreten.
Mit dieser Verordnung sind wieder zahlreiche Neuerungen auf den Weg gebracht wurden. Neu eingeführt wurde unter anderem die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Diese besagt, dass nur Personen, welche geimpft, genesen oder getestet sind, Zugang zu bestimmten Einrichtungen erhalten.
Diese Regelung gilt unabhängig von Inzidenzwerten für Alten- und Pflegeheime.
Wir bitten Sie, diese Regelung zu beachten.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Unser aktuelles und vollständiges Besuchskonzept können Sie hier herunterladen.
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!