Besuche im Alten- und Pflegeheim „Martin-Luther-Haus“
Stand: 21.04.2021
(gültig ab dem 26.04.2021)
Grundlage: Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung.
Besuchszeiten:
Besuche sind in der Zeit von 09:00 Uhr – 11:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr möglich. Die maximale Besuchszeit beträgt 60 Minuten. Mittwochs ist für Besucher geschlossen.
Anmeldung:
Jeder Besucher muss sich online anmelden. Eine Anmeldung ist noch keine
Bestätigung. Diese wird separat per E-Mail gesendet.
Anmeldeseite: www.besuchsplan.de
Kontaktverfolgung:
Die Kontaktverfolgung erfolgt digital über die „Luca App“. Beim Betreten der Einrichtung muss der von der „Luca App“ generierte QR Code vorgezeigt werden. Dieser wird von unseren Mitarbeitern eingescannt. Ihre Kontaktdaten sind digital und verschlüsselt hinterlegt. Die App ist für Android und iOS kostenlos verfügbar. Für Personen ohne Smartphone kann die Datenaufnahme bei uns vor Ort erfolgen.
Covid-19 Schnelltest:
Das Betreten der Einrichtung ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
Die Testung kann bei uns durchgeführt werden. Alternativ kann ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Am Samstag erfolgen die Testungen für Samstag
und Sonntag.
Besucherinnen und Besucher, welche eine vollständige Covid-19 Impfung erhalten haben (zwei Impfungen) und die zweite Impfung älter als 15 Tage ist, müssen nicht mehr vor dem Besuch getestet werden. Der Impfschutz ist durch Vorlage des Impfausweises / der Impfbescheinigung zu belegen.
Testzeiträume:
Montag 07:00 Uhr – 08:00 Uhr und 12:00 Uhr – 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr – 08:00 Uhr und 12:00 Uhr – 13:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr – 08:00 Uhr und 12:00 Uhr – 13:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 08:00 Uhr und 12:00 Uhr – 13:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Sonntag keine Testungen
Hygiene:
Die Einrichtung darf nur mit einer FFP2 / KN95 Maske betreten werden. Beim Betreten müssen die Hände desinfiziert und eine Fieberkontrolle durchgeführt werden. Zu allen Bewohnern und Mitarbeitern muss ein ständiger Abstand von 1,50 m eingehalten werden (auch zu den eigenen Angehörigen). Während des Besuches, muss die FFP2/KN95 Maske durchgängig getragen werden. Zu den Bewohnern, darf kein physischer Kontakt hergestellt werden.
Anzahl Besucher:
Es darf max. 1 Besucher pro Bewohner kommen.
Ort:
Die Bewohner können Ihren Besuch im Zimmer, in den Wohnbereichsecken oder im Garten empfangen.
Wichtig: Es dürfen keine anderen Bewohner in der Nähe sein.
Verhalten:
Nach Möglichkeit, sollte so wenig wie möglich in der Einrichtung angefasst werden. Die Sanitären Anlagen dürfen nicht benutzt werden. Eine Teilnahme an den Mahlzeiten (z.B. Kaffee und Kuchen) ist nicht möglich. Ebenfalls darf während des Besuches nicht gegessen und getrunken werden.
Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, Besucher auf Verstöße aufmerksam zu machen. Bei wiederholten missachten der Vorgaben, werden die Besucher des Hauses verwiesen.
Verlassen der Einrichtung:
Bewohner dürfen die Einrichtung verlassen (auch mit Angehörigen zusammen). Bewohner und Angehörige müssen auch außerhalb die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.
Mit dem Betreten unserer Einrichtung akzeptieren Sie automatisch unsere Hygiene- und Verhaltensregeln.